Warum liegt der Grenzwert für alkoholfreie Getränke bei 0,5 Vol.%Alkohol?
Und nicht bei 0,4 oder 0,6?
Hat das wirtschaftliche Gründe, weil es extrem aufwändig ist, einen Alkoholgehalt <0,5% exakt zu bestimmen?
Oder hat das mit dem Alkoholabbauprozess zu tun? Der beginnt ja erst, wenn kein Alkohol mehr fließt bzw. wird unterbrochen, wenn wieder Alkohol zugeführt wird. Ist eine Alkoholkonzentration von < 0,5% evtl. zu gering, um diese Verzögerung/Unterbrechung auszulösen?
6 Antworten

Selbst in Brot findet sich Alkohol. Er entsteht durch Gärung - auch in Fruchtsäften. Man kann ihn durchaus auch dann noch messen, wenn er unter 0,5% liegt - und zumeist tut er das auch. Der Grenzwert von 0,5% ist "vernünftig", weil Säfte etc. diesen nicht erreichen, solange es in der Produktion "sauber genug" bleibt. Gut, man hätte genauso gut 0,6% sgen können... Aber dann hättest Du ja auch gefragt ;)

Ich würde vermuten, dass es einfach eine willkürliche Festlegung war.
Evtl. hat man sich auch am möglichen Alkoholgehalt von Fruchtsäften orientiert.

Das Ding ist das manche Aromastoffe sich nur in Alkohol lösen weswegen manche Hersteller ungern komplett darauf verzichten. Fruchtsaft usw. hat auch einen natürlichen Alkohol Gehalt.
Es gibt aber noch die Handelsbezeichnung "Frei von Alkohol".


Das ist bereits immer so gewesen, bei jeden alkohol.

Es geht um die Definition alkoholfreier Getränke, nicht um den Blut-Alkohol-Spiegel im Straßenverkehr.

Wenn Du jetzt die Frage verstanden hättest?
Was hat der Blutalkoholwert von 0,8 Promille mit dem Alkoholgrenze von 0,5 Volumenprozent bei (Nicht)alkoholischen Getränken zu tun?

Wahrscheinlich nichts. Es tut mir leid, dass ich bei euch perfekten Menschen die Frage falsch gelesen und verstanden habe. Ich bereue es.

Das liegt daran, dass man mit 0,5 Promille durchaus noch in der Lage ist, eine Maschine bzw. ein Auto zu bedienen.
Aber:
Für Fahranfänger gilt seit 2007: in der Probezeit oder unter 21 Jahren null Promille! Auch wer am Steuer sein Geld verdient, etwa als Bus- oder Taxifahrer, muss absolut nüchtern sein
Wenn es nach mir ginge, hätten wir die Regelung wie in Schweden: 0,0 Promille!! im Straßenverkehr.
Ich trinke keinen Alkohol, aber ich habe zum Spaß mal den Promillerechner angeworfen.
Wenn ich als Frau mit meinem Gewicht nur ein Glas Bier trinke, habe ich angeblich schon 0,57 Promille. Also absolutes Fahrverbot.
https://www.bussgeld-info.de/promillerechner/
Also gar nicht erst drüber nachdenken, sondern nüchtern bleiben, wer noch fahren will.
lg Lilo

Wenn Du jetzt nur die Frage verstanden hättest.
Hier geht es nicht um die Blutalkoholkonzentration in Promille hinsichtlich der Fahreignung, sondern um den zulässigen Alkoholgehalt von 0,5 Volumenprozent bei nichtalkoholischen Getränken.
Nö. Früher waren es 0,8 ‰.