Mpu Verjährung trotz erneuter Auffälligkeit?
Hallo zusammen,
Ich wurde 2006 während der Probezeit unter dem Einfluss von Cannabis aufgehalten (1,1ng). Da ich nie eine Mpu gemacht habe, sollte diese Angelegenheit ja meines Wissens nach 15 Jahren aus meiner Führerscheinakte getilgt sein.
Heute habe ich mich bei der Führerscheinstelle erkundigt, wann ich meinen Führerschein wieder beantragen kann. Womit ich nicht gerechnet habe: 2016 wurden mir bei einer Polizeikontrolle an einem Bahnhof 2 Joints abgenommen. Ich bin natürlich nicht gefahren, sondern war zu Fuss unterwegs. Ein Drogentest wurde nicht gemacht und die Beamten sagten mir, dass ich nichts zu befürchten habe, die Sache werde fallen gelassen, was dann auch so geschehen ist. Keine Strafe, kein Verfahren etc.
Nichtsdestotrotz ist diese Sache in meiner Akte gelandet.
Die Sachbearbeiterin benötigt jetzt noch einige Zeit, bis sie meine Akte in Ordnung gebracht hat, bevor sie mir eine genaue Auskunft geben kann.
Meine Frage: Kann man mir aus dieser Angelegenheit einen Strick drehen? Fängt die Frist möglicherweise sogar von vorne an?
Danke für eure Antworten!
P.S.: ich bin seit 2020 Cannabispatient, allerdings hat der verschreibende Arzt kürzlich seine Praxis aufgelöst, weswegen ich noch keinen neuen habe. Nur falls das irgendwie relevant sein sollte..
1 Antwort
Ich wurde 2006 während der Probezeit unter dem Einfluss von Cannabis aufgehalten (1,1ng). Da ich nie eine Mpu gemacht habe, sollte diese Angelegenheit ja meines Wissens nach 15 Jahren aus meiner Führerscheinakte getilgt sein.
Wäre sie auch, wenn es nicht erst 14 Jahre her wäre, und eine evtl. Verurteilung vermutlich erst vor 13 Jahren erfolgte.
Nichtsdestotrotz ist diese Sache in meiner Akte gelandet.
Da landet sie immer. Mehr passiert nicht.
Meine Frage: Kann man mir aus dieser Angelegenheit einen Strick drehen? Fängt die Frist möglicherweise sogar von vorne an?
Schwer zu sagen, aber es gibt einen Unterschied zwischen Strafrecht und Fahrerlaubnisrecht. Auch wenn du dich nicht strafbar gemacht hast, kann es sein, dass - unabhängig, ob die 15 Jahre schon um sind oder nicht - deine Fahreignung geprüft wird.
Das ist ähnlich wie beim Alkohol. Ein Gläschen in Ehren kann niemand verwehren. Aber fahrtüchtig muss man anschließend noch sein.
P.S.: ich bin seit 2020 Cannabispatient, allerdings hat der verschreibende Arzt kürzlich seine Praxis aufgelöst, weswegen ich noch keinen neuen habe. Nur falls das irgendwie relevant sein sollte..
Da hilft dir vielleicht dieser Link weiter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/187956/Fahrtuechtigkeit-Cannabispatienten-duerfen-Auto-fahren