Mietwohnung zu einer WG machen?

5 Antworten

Sobald du untervermietest musst du ihn in Kenntnis setzen und gegebenenfalls den Mietvertrag anpassen.

Machst du es nicht kannst du echt Ärger bekommen und gleichzeitig haftest du allein für alle entstandenen Schäden.

natürlich nicht - du musst IMMER die Genehmigung des Eigentümers einholen....

Wenn dir dein Vermieter die "Untervermietung" erlaubt, kannst du aus deiner Wohnung eine WG machen ......... sonst nicht!

Ohne Einwilligung des Vermieters ist das nicht möglich!