Jugendamt unterlassene Hilfeleistung?

4 Antworten

Zuerst zum Hausarzt und zum Kinder- und Jugendpsychologen überweisen lassen. Da einen Termin zu bekommen kann sehr langwierig werden- also Gefahr im Verzug als Begründung angeben. Suizidgefahr wäre so ein Grund.

Wenn sich da nichts tut, könnt ihr deine Schwester in die Kinder und Jugendpsychiatrie einweisen lassen. Am besten wäre natürlich, wenn sie das auch selber will.

Eine Diagnose von einer der beiden Stellen wäre für euch das beste um etwas erreichen zu können.


Bitte etwas mehr Hintergrundinformationen! Dein Alter, das Alter deiner Schwester, wann haben die Eltern sich getrennt, wie kam es zu der getrennten Unterbringung der Kinder, arbeitet die Mutter, gab es begleitende Maßnahmen wie Familienhilfe, warum solidarisierst du dich mit deinem Vater in der beschriebenen Art und Weise, hattest du Besuchskontakte bei deiner Mutter, wieso bist du in die Suche nach einem Therapieplatz involviert?

ganz richtig, kümmert euch erstmal um das Hauptproblem. Den Rest könnt ihr später klären. Bringt es etwas das jetzt aufzuarbeiten?

Hört sich ganz nach dem üblichen "Psyche"-Geplärre an.

1.) selbstdiagnostizierte "psychische Probleme".

2.) Jugendamt erkennt , daß die "Probleme" überwiegend oder komplett auf Einbildungen beruhen und erklärt folgerichtig, daß keine Maßnahmen erforderlich sind.

3.) hysterisches Gekreische über "unterrlassene Hilfeleistung" durch das Jugendamt.

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Natürlich kein Wort über irgendeine ärztliche Diagnose.

Ist ja klar.

Absolut respektloses Verhalten, informiere dich erstmal über die Bedeutung von solchen Problemen.

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