geringe Menge Cannabis, bei Wiederholungstäter?
Hallo Zusammen,
vor ca 3 Jahren wurden ein Kumpel und ich mit einer nicht geringen Menge Cannabis erwischt. Ich habe daraufhin eine Langzeittherapie gemacht und mit dem Konsum aufgehört.
Bei der Gerichtsverhandlung habe ich dann ein Jahr Urinscreaning, Sozialstunden und Termine bei der Suchtberatung aufgebrummt bekommen. Dies habe ich auch alles ohne Zwischenfälle abgelegt und die Sache ist erledigt.
Nachdem ich diesbezüglich keine weitere Strafe zu fürchten hatte, habe ich wieder angefangen unregelmäßig geringe Mengen zu konsumieren.
Nun kam es leider gestern zu einer Personenkontrolle, in welcher ca 1 - 1,5g Cannabis sicher gestellt worden sind. Dadruch stellt sich mir jetzt die Frage, was mich in dieser Situation zu erwarten habe. (Wohne leider in Bayern)
Danke schonmal für die schnelle Antwort.
MfG
2 Antworten
Das wird dir niemand genau vorhersagen können.
Aber da du ja einschlägig bekannt bist dürfte es nicht allzu glimpflich für dich ausgehen.
Die Termine bei der Suchtberatung waren ja in erster Linie nicht als Strafe gedacht sondern als Prävention. Dadurch sollte verhindert werden das du nach Ablauf des Jahres Urinscreaning wieder rückfällig wirst.
Und das hat ja scheinbar nicht funktioniert. Das wird die Staatsanwaltschaft bzw. der Richter in seine Entscheidung mit einfließen lassen.
Würde dir der Führerschein entzogen??
Ja der wurde mir bei dem Verfahren von vor 3 Jahren entzogen.
Bei der damaligen Verhandlung hieß es, dass wenn ich alles Auflagen erfülle, dass dies nicht im Führungszeugnis erwähnt werden würde. Kann mir das vielleicht zu gute kommen, da diesbezüglich nichts vorgefallen ist ? Oder hat das damit garnichts zu tun?
Weil normalerweise würde ich mich mit den 1,5g ( schätze mal ca 12% THC) im Bereich der geringen Menge befinden oder ?