Soweit ich jetzt lesen konnte ist es aber eigentlich gar kein Problem. Da man einen
vierstelligen Freibetrag von Zuverdienst neben dem Hauptjob haben darf. Richtig?
Welchen vierstelligen Betrag meinst du hiermit???
Du mußt unterscheiden zwischen der geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob und der kurzfristigen Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr!
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_45...
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_ku...
Die geringfügige Beschäftigung ist rentenversicherungspflichtig und muß nicht in deiner Einkommensteuererklärung angegeben werden, falls der Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet!
Die kurzfristige Beschäftigung ist dagegen sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!
Kriegt der Arbeitgeber über meine geringfügige Beschäftigung dann eine Info?
Du mußt deinem Arbeitgeber deinen Nebenverdienst mitteilen.
Das Geld muss ich dann auch nicht mehr versteuern?
Kommt drauf an: hat der Arb.geber die 2 % Pauschalsteuer entrichtet für dich, dann nein bei der geringfügigen Beschäftigung ;-)
Was gibt es noch zu beachten?
Daß dein Arb.geber die 2% Pauschalsteuer entrichtet beim 450-Euro-Minijob!
Gruß siola55
wer sagt das lmao
Du selbst in einer anderen Frage.
https://www.gutefrage.net/frage/wie-kann-ich-mit-13-eine-16-jaehrige-aufreissen