Für derartige Fälle gibt es festgelegte Abläufe. Und diese solltest du eigentlich auch kennen, bevor du dich in der Nähe von Nadeln aufhältst! (und gegen Hepatitis A und B geimpft sein...)
Also: Nadelstichwunde sofort (nicht erst nach 2min) gründlichst desinfizieren, Verletzung melden. Name und Anschrift des Patienten dokumentieren, Blut abnehmen. Damit dann zügig zum Arzt, der wird, je nachdem welcher Verdachtsmoment im Raum steht, eine medikamentöse Prophylaxe anordnen, um dein Immunsystem zu unterstützen. Aus eigener Erfahrung: Die Antibiotika, die man zur Prophylaxe nach Kontakt mit einer offenen Tuberkulose bekommt, können einen ganz schön umhauen. Nach ein, zwei Tagen kommt dann hoffentlich das Ergebnis, dass der Patient im Blut nichts Problematisches hatte, mit dem du dich infiziert haben könntest.
Wenn du das natürlich erstmal unter den Tisch gekehrt hast, ists jetzt auch egal, ob du dir Sorgen machst oder nicht; wenn du dich mit irgendwas infiziert haben solltest, könnte man daran jetzt auch nichts mehr ändern. Ein HIV-Test kann allerfrühestens 6 Wochen später aussagekräftig sein. Für eine Infektion mit HIV braucht es allerdings schon eine ziemlich große Menge an Viren, dadurch ist eine Übertragung durch Nadelstich selten. Aber es gibt ja noch ne ganze Latte an anderen Quälgeistern, die man nicht haben will.
FALSCH!!! Es ist was anderes, wenn der Enkel beim Spritzen mit die Hand an der Spritze hat, die der Opa bekommt. Hier behauptet jemand, ein Arzt habe einen Teenager bei ihm völlig Fremden ALLEIN Spritzen setzen lassen.
Und doch, das ist durchaus etwas, das einen Arzt dessen Approbation kosten könnte, im schlimmsten Fall.
Ist es nicht! Solange er anleitet darf er das ausführen lassen.
Nein, ist es sehr wohl. Zumindest der Fall so wäre, wie hier dargestellt. Kein Kind oder sonstwie unausgebildeter Mensch dar eine Spritze zur Behandlung in einer Praxis setzen, auch nicht im Beisein des Arztes. Wohl aber darf der ARZT oder Pfleger sie setzen und der andere dabei "helfen". Und selbst das ist schon MEHR als grenzwertig.
Ja ich weiss, du willst einfach recht haben und diskutieren, auch wenn du nicht recht hast.
Ich WILL nicht recht haben, ich HABE recht. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Diagnostik%20und%20Therapie/delegation...
Und das gilt NUR bei Pflegepersonal (in der Ausbildung).
Es gibt dazu sogar einen Schein, der die Befähigung beweisen soll. Ein Kind wird diesen aber nicht bekommen. Er gilt für Pflegekräfte usw.
https://www.pqsg.de/seiten/openpqsg/hintergrund-spritzenschein.htm
https://www.medi-learn.de/foren/archive/index.php/t-78699.html
https://pflegeboard.de/thema/spritzen-wer-darfs.36689/
Nicht mal Rettungssanitäter dürfen spritzen.