Schweigepflichtverletzung vom Lehrer?
Guten Abend,
Meine Frage ist, ob der Lehrer die Schweigepflicht verletzt hat:
Schüler und Mutter erzählen Lehrer in einem vertraulichen Einzelgespräch dass der Schüler unter Depressionen bzw an einer Psychose leidet und deshalb viel in der Schule fehlt. Lehrer sagt am Ende des Gespräches, das es unter den 3en bleibt, erzählt jedoch dann an einem Tag, als der Schüler nicht da war, ohne Erlaubnis des Schülers das der Schüler die erwähnte Krankheit bzw Depressionen hat. Es liegen Beweise vor. (Zeugen und auf Audio gesprochen). Was kann der Schüler tun? Ist es möglich, den Lehrer anzuzeigen? Hat er die Schweigepflicht verletzt?
Nochmal zu erwähnen: Es wurde den Schülern aus der Klasse ohne Erlaubnis des Schülers erzählt.
Mfg
13 Antworten
Vertrauens-/Beratungslehrer haben Schweigepflicht. Das stimmt soweit. Wenn das Gespräch mit der Mutter geführt wurde und auch versichert wurde dass es keiner erfährt darf es auch nicht weiter erzählt werden. Ich würde das auf jeden Fall mit dem Direktor klären.
Es gibt aber ausnahmen wenn der Lehrer nur mit Schülern spricht und erfährt von Suizidgedanken oder versuchen(gilt auch für Unterricht oder Gespräche in Pausen) muss er sofort die Eltern einschalten. Da hat JEDER Lehrer sie Verpflichtung dies zu melden.
Ein normaler Lehrer hat KEINERLEI Schweigepflicht. Nur die Vertrauenslehrkraft.
Es ist nicht schick, dass er da gelogen hat mit dem "unter 3 bleiben", aber er darf es.
Rechtlich hat er nichts verbotenes gemacht, da hier keine Schweigepflicht besteht, moralisch gesehen ist es aber unterste Kante. Ich würde mich an den Direktor wenden bzw zusammen mit der Mutter den Lehrer zur Rede stellen (am besten vor dem Direx).
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1.Amtsträger,
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,
unter Depressionen bzw an einer Psychose leidet
Depressionen bzw. Psychose? Das ist aber schon ein gravierender Unterschied!
Es gibt Dienstvorschriften für Beratungs- und Vertrauenslehrer, die zu Verschwiegenheit verpflichten.
Wenn er im Gespräch versichert, dass der Sachverhalt unter ihm der Mutter und dem Schüler bleibt ist das auch einzuhalten. Bevor man aber gleich die Keule schwingt wäre es ratsam den Lehrer in Beisein des Rektors mit der Sachlage zu konfrontieren.
Nein. Lehrer haben gar keine Schweigepflicht.
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1.Amtsträger,
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,