Ich bin nun 18 und er ist erst 16. Sex/Schwangerschaft strafbar für mich?

12 Antworten

Liebe Sandy,

erst mal noch herzlichen Glückwunsch zu deinem 18. Geburtstag! So wie es sich anhört, ist er ja noch nicht sooo lange her, oder?!

Zu deiner rechtlichen Frage wegen des Alters deines Freundes hast du ja schon ausführliche Antworten bekommen.
Konnten dich die Infos wenigstens diesbezüglich beruhigen?

Deine Angst wegen einer möglichen Schwangerschaft dagegen ist verständlicherweise noch eine deutlich höhere Nummer... Das kann ich gut verstehen.
Musst du noch lange „bibbern“? Bzw. bis wann erwartest du deine Tage?
Es kann ja natürlich auch durchaus sein, dass sich im Zyklus mal was verschiebt, gerade wenn in letzter Zeit vielleicht viel los war bei dir. Stress, Aufregung, Freude (wie deine Geburtstagsparty z. Bsp.), alles kann einen Einfluss haben, so dass sich deine Tage verschieben. Aber auch das muss dann nicht gleich „schwanger“ bedeuten. Da würde ich dich gerne etwas beruhigen. Unser Körper und der weibliche Zyklus ist einfach was total sensibles und reagiert auf das was wir erleben, wie es uns insgesamt geht.

Kannst du denn mit jemand über deine Sorge reden? Mit deinem Freund oder mit deiner Schwester?

Ich drück dir jedenfalls mal ganz fest mit die Daumen, dass nichts passiert ist auf deiner Geburtstagsparty neulich und du hoffentlich bald entspannt in dein neues Lebensjahr (in die Volljährigkeit!) starten kannst. Nochmals alles, alles Gute dazu für dich!

glg
Marit

Nein nicht Strafbar wäre er 13 wäre es anders aber auch nicht einfach mal so, weil ein Alters Unterschied auch eine Rolle spielt, bei 10 Jahren oder 7 Wäre es noch was anderes aber nicht bein 2-4. Auch ab 14 Jahren ist die Selbstbestimmung erlaubt. Und Wahrscheinlich bist du nicht schwanger. 

"weil ein Alters Unterschied auch eine Rolle spielt" --- Nö, der spielt rein rechtlich überhaupt gar keine Rolle. Nur das Alter an sich ist wichtig.

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@hydrahydra

Doch habe Gerichtsurteile gelesen. Habe auch damit viel Zutun gehabt. "Bei einer Stiftung" Sie 13 Er 21 Freigesprochen. Sie 13 Er 25 auf Bewährung. und so weiter. Erst ab 10 Jahren Unterscheid, aber natürlich auch ab 13 nicht mit 11 und 12 (das ist wirklich Strafbar) , ist es ernst. Ab 14 wenn er oder Sie einverstanden waren Keine Chance auch wenn er leider 40 J ist. Wir sind bei Vielen Anzeigen gescheitert . 

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@Serbaer1

Das ist Blödsinn. Das deutsche Strafgesetzbuch spricht in keinem einzigen Paragraphen von Altersunterschieden.

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@Serbaer1

Na dann verlink doch mal bitte diese Urteile, oder gleich den Gesetzestext.

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In Deutschland machst du dich in der Alterkonstellation 18/16 nur strafbar, wenn die sexuellen Handlungen unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt stattfinden oder wenn dir dein Freund zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde.

Alles Gute für dich!


"Würde ich dann bestraft werden, weil ich mit einen minderjährigen Sex hatte??"

Nein; die Grenze ist 14; unentgeltlicher Sex mit 14 - 18 jährigen ist nur unter speziellen Umständen strafbar, nämlich wenn eine Situation ausgenutzt wird und/oder dem 14-18-jährigen die nötige Reife fehlt, um überhaupt einwilligen zu können.


Rein rechtlich ist eine um 0 Uhr am Tag des 14. Geburtstages beginnende Gruppensexorgie mit lauter Rentnern für alle beteiligten im Allgemeinen nicht verboten oder strafbar.


"Ich bin nun 18 und er ist erst 16. Sex/Schwangerschaft strafbar für mich?"

Schwangerschaft ist nie strafbar.

Sie ist lediglich ein sicherer Beweis, dass es zu sexuellen Handlungen kam; somit ist bei einer unter 14-jährigen Schwangeren eigentlich immer der Verdacht auf eine Straftat gegeben; wobei ob dann wirklich irgendwer bestraft wird, davon abhängig ist, wie alt der/die andere/n Beteiligten sind und ob sie das Alter der unter 14-jährigen kannten oder hätten kennen müssen.




WICHTIG:

Ich gehe hier von deutschem Recht aus; in anderen Ländern kann es anders sein; in Ö und S meines Wissens allerdings ählich, wobei es in Ö sogar noch lockerer ist (da ist eine Gruppensexorgie mit einer 12-jährigen und zehn 15-jährigen unter Umständen nicht strafbar für die 15-jährigen)


Die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung spielt keine Rolle mehr, sofern das vermeintliche Opfer 16 oder älter ist. Diese würde nur eine Rolle spielen, wenn das vermeintliche Opfer 14 oder 15 und der vermeintliche Täter 21 oder älter wäre. Beides ist hier nicht gegeben.

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Hallo,

Sofern du keine Zwangslage von ihm ausgenutzt oder ihn entgeltlich dafür belohnt hast, hast du dich nicht strafbar gemacht (siehe §182 StGB).

Liebe Grüße