Eine mir bekannte Person hat ein Porno Profil - darf ich das Profil weiterschicken?
Die Person hat ein Profil auf OF. Ich würde es gerne an meine bekannten schicken und auch an Leute die er kennt. Ich weiss halt nicht ob sie es wissen.
Ich möchte mich aber auch nicht strafbar machen, wenn ich seinen Link weiterschicke, weil sie sich evtl lustig machen könnten.
Meine Frage:
Darf ich den Link seines OF Account teilen oder kann das strafbar sein?
Etwas verändern würde ich nicht
8 Antworten
Wenn die Person den Account selbst angelegt hat und dort Dinge hochlädt, muss sie damit rechnen, das Bekannte und Verwandte irgendwann auf die Seite stoßen.
Vielleicht wissen es auch schon viele und haben es bisher auch nur nicht weiter verbreitet.
Wenn das entsprechende Profil öffentlich, also nicht hinter einer Paywall o.ä. ist, kann die Weitergabe entsprechender Links auch keine Straftat respektive OWI sein - schließlich handelt es sich nicht um eine illegale Weitergabe privater Daten. Ob das in irgendeiner Weise sinnvoll ist respektive was derjenige, der das weiterleitet, damit eigentlich nun bezweckt, ist eher fraglich.
OF ist öffentlich...jeder kann da gegen Gebühr rein und sich das auch selbst suchen...außerdem ist die Person ja auf OF um Kunden zu bekommen....warum solltest Du das also nicht weiterschicken.....ist doch Werbung....oder?
Willst du dich bei allen Beteiligten als vertrauensunwürdig unbeliebt machen ?
Kann schlimmer sein als eine staatliche Strafe.
Nein, strafbar ist das nicht - aber hier geht es um den guten Ton, um Vertrauen und Anstand. Frage Dich doch mal, ob Du an seiner Stelle wolltest, dass alle Welt davon erfährt? Ob seine Bekannten davon wissen, geht Dich gar nichts an.
Ich gebe nicht mal eine Telefonnummer weiter, ohne Rückfrage. Und dann so etwas Heikles wie einen Pornoprofil-Link teilen? Halte Dich zurück!