Dürfte ich mit ihr sex haben (m16/w13)?
Ich (m16) habe vor ein paar Monaten ein Mädchen kennengelernt (13). Wir sind uns ziemlich nah gekommen und haben gekuschelt und uns geküsst usw.
ich würde gerne mehr mit ihr machen und sie auch mit mir. Wir haben auch darüber geredet.
11 Antworten
- Du bist erst 16 und sie ist erst 13. Warte doch einfach bis sie 14 ist.
- Ab 14 darf man in Deutschland Sex haben. Es ist zwar kein Sexueller übergriff, da dies ein Antragsdelikt ist (Ein Vergehen/Verbrechen für welches man Angezeigt werden muss) und dich deine Freundin sicher nicht verklagt, jedoch ist es trotzdem strafbar. Hier wird allerdings höchstwahrscheinlich nicht die Polizei, sondern das Jugendamt kommen. Sie muss dann vermutlich zu einem Psychologen und du könntest Sozialstunden kriegen. Nichts Wildes, aber warte doch einfach bis sie 14 ist. Ist doch sicher ein gutes Geburtstagsgeschenk.
Das kommt darauf an:
In Deutschland wären sexuelle Handlungen zwischen Kindern (unter 14) und Jugendlichen (ab 14) als "sexueller Missbrauch von Kindern" strafbar. In diesem Zusammenhang gelten bereits Zungenküsse oder Petting als "sexuelle Handlung"! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar!
Dabei spielt KEINE Rolle, ob das Kind einverstanden ist oder die Eltern nichts dagegen haben! Ab 14 gilt das Mädel als "sexuell mündig" und darf nach Herzenslust mit jedem Sex haben, der selbst ebenfalls mindestens 14 ist.
In Österreich dagegen dürftet ihr sogar Geschlechtsverkehr haben, da der Partner einer 13-jährigen maximal 3 Jahre älter sein darf...
Wenn ihr in Deutschland zuhause seid, dann solltet ihr es also beim Händchenhalten belassen, bis sie mindestens 14 ist. Auch dann solltet ihr nichts überstürzen, einen Schritt nach dem anderen gehen und Euch langsam an Dein "mehr" herantasten...
Seid (später mal) nett aufeinander!
R. Fahren
Nein Ihr müsst warten bis sie 14 ist! Vorher begehst du eine Straftat.
In Deutschland ist Sex von Minderjährigen unter 14 Jahren strafbar – selbst wenn er einvernehmlich geschieht. Ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung haben Jugendliche laut Gesetz erst ab 14 Jahren.
Also wartewt, bis deine Freundin 14 Jahre alt ist.
Warte, bis sie 14 ist. Dann "darfst" Du offiziell.