Darf ich Hecken-Verschnitt im Nachbar-Garten entsorgen,wenn die Hecke in diesem Garten steht.Dieser Garten wird zur Zeit nicht bewirtschaftet,er ist im Moment?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich will keinen HEckenschnitt im Nachbargarten entsorgen ich will alles für mich alleine haben, denn mir fehlt es immer an Kompost. Ich sammle sogar Gemüsereste im Supermarkt.

Meist ist der eigene Kompost zu klein um Heckenschnitt aufzunehmen.

Der Trick besteht darin einen Kompostwall anzulegen. Aber bitte unbedingt richtig schichten. Anleitungen gibt es im Internet dazu.

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Zwei Optionen:

Erstens du baust auf deinem Grundstück einen Kompostwall oder du baust diesen auf dem fremden Grundstück in Absprache mit dem Verpächter.

 - (Recht, Garten, Wächter)

Das ist eine innovatieve Lösung ,Danke für den Vorschlag.

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Für Lösungen bin ich immer zu haben,wenn sie mach bar sind und die Regeln ein gehalten werden.Deshalb gehört der Stern diesmal Dir.An alle anderen die sich an der Diskussion beteiligt haben noch mal Danke.

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Sag' mal, sonst noch was ? Gebe doch gleich noch ein paar kaputte Kühlschränke dazu.

Mal grundsätzlich :
Wer Abfall "herstellt", hier also du, ist für das "Produkt" verantwortlich.

Frag' auf jeden Fall beim Verein !
Oft kann die Unterhaltung von etwas, was nicht verpachtet ist, dem Eigentümer obliegen.

Eigentum und Besitz sind nicht die gleichen Sachen.
Du schreibst von Pacht. Also drehen wir die Sache mal um :

Hast du einen Pachtvertrag für deinen Garten ?

Wenn ja, bist du der Besitzer (Du sitzt drauf), aber der Verein bleibt der Eigentümer. Du kannst den Garten nutzen und mußt ihn unterhalten, aber er gehört nicht dir, du kannst ihn nicht verkaufen.

Hast du einen Kaufvertrag ? Dann bist du Eigentümer und Besitzer.

Da ich meinen Garten aufgebe bin ich zur 2 Jahre zur Notpflege verpflichtet,so lange ich kein Nachpächter finde,bin aber nicht verpflichtet die Hecke des Nachbargarten auf meiner Seite not zu pflegen.Das steht nicht in meinen Pachtvertrag.

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@verreisterNutzer

Aha.
Also in allen Fällen den Verein anlaufen.

Ich kann es ja aus der Entfernung nicht behaupten, bin auch nicht Rechtsanwalt,
aber auf den ersten Blick denke ich, daß wenn dein Nachbar den gleichen Vertrag hat wie du und seine zwei Jahre noch nicht vorbei sind, der Verein dem Nachbarn hinterherrennen muß, damit dieser seine Pflicht erfüllt (Was vielleicht nicht einfach wird...).
Wenn seine zwei Jahre schon vorbei sind, ist der Eigentümer, also der Verein, dafür verantwortlich.

Dazu könnte vielleicht das Problem kommen, genau zu wissen und belegen zu können, wem die Hecke gehört. Da ist oft völlig egal, wer sie gepflanzt hat, sondern kommt darauf an, wo sie steht. Steht sie auf der Grenze, kann sie beiden gehören, also müßtest du deine Seite unterhalten.

Da sieht man bei uns manchmal Treppenwitze : Eine Hecke auf der einen Seite bildschön unterhalten, auf etwa zweieinhalb Metern oben auf die Hälfte schön gerade geköpft, auf der anderen Seite, der anderen Hälfte voll verwildert, sechs bis acht oder mehr Meter hoch.

Bei uns hier gibt es auch ungeschriebene Sitten und Gebräuche, die jedoch Gesetzeswert haben. Und diese können hier je nach Gegend unterschiedlich sein...

Zum Beispiel wenn Drängräben auf der einen Seite eine Hecke haben. Da gehört hier der Graben dem, auf dessen Seite er ist, und die Hecke dem Anderen. Egal, wo der Geometer die Grenze gezogen hat. Wenn die Hecke verwildert und der Graben zuwächst, kann das ganze Nachbarschaftskriege auslösen, über Generationen. Bis hin zu Glyphosat und so... "Verzeihung, ich wollte ja nur meinen Graben sauber halten !".
Mit den Stützmauern der alten Weinberge ist es ähnlich. Wenn die Mauer die Grenze ist, muß der Oberlieger die Stützmauer zu dem darunterliegenden Grundstück unterhalten. Dessen Besitzer und Eigentümer müssen ihm den Zugang gewähren, dürfen den Zugang nicht verwehren noch irgendwie zubauen.
Mit Wasser sieht es auch "speziell" aus : Nicht gefaßtes Oberflächenwasser, Rieselwasser, muß vom Unterlieger durchgelassen werden. Wenn das Wasser jedoch in irgendeiner Weise durch den Oberlieger gefaßt wurde, seien es nur Dachrinnen, ist dieser auch dafür verantwortlich. Egal, wie er sich dafür anstellt...
Ich arbeitete mal bei einem Wasserwirtschaftsamt. Bei Flurbereinigungen mußten wir sehr aufpassen, daß kein Wasser "gefaßt" wurde. Die neuen Wege mit Querneigung ins Tal. Völlig im Gegensatz zu den Regeln normalen Straßenbaus. Was bei Eis und Schnee Schwierigkeiten machen kann. Nur in Nähe von Bächen die Wege regelgerecht mit Neigung gegen den Hang, Straßengräben machen, und mit dem Wasser ab in den Bach.
Jedoch eine Ausnahme zu der Regel des Oberliegers. Ich arbeitete Jahre für historische Baudenkmäler.
Beispiel Kirchen : Beschwerten sich Eigentümer von an Kirchen angebauten Häusern, daß ihnen das Dachwasser der Kirche auf und durch ihre Dächer fiel. Da galt aber die "Großvaterregel", Bestandsschutz : Die Kirche war vor diesen drangebauten Häusern da. Die Leute, die diese Häuser gebaut hatten, haben sich selber unter die Dusche gesetzt. Auch wenn sie heute schon lange begraben sind. Wer so ein Haus kauft, kriegt eben Wasser aufs Dach...

Jetzt bin ich aber von deiner Frage abgeschweift :-( .
Nur um zu sagen, daß Nachbarschaftsrecht eine sehr verzwickelte Sache sein kann...

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@Gege3210

Die Häcke steht auf den Nachbar-Grundstück,denn vor der Häcke ist von meinen Vorgänger ein Zaun gezogen wurden,er war also schon da als ich den Garten übernommen habe ,und bildet die Begrenzung zum Nachbar-Grundstück.

Vielen Dank für diese Erläuterung.

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Ich weiss, dass man zuerst den Eigentümer verständigt, dass er seine Hecke schneiden kann.

Ruf den Verein an. Ich denke schon, dass, wenn du schneiden musst, denen ihren Heckengrünschnitt nicht, auf deine Kosten entsorgen musst und ihn den zurückgeben darfst.

Ich würd den Verein anrufen.

Werde ich machen,möglicher Weise kann ich einen Deal aushandeln.In den Vereinen müssen Aufbaustunden geleistet werden,man kann sie auch bezahlen.Ich habe sie bisher immer bezahlt aus Zeitmangel.Wenn sie mir die Summe dieses und nächstes Jahr erlassen,übernehme ich die Pflege der Hecke auf meiner Seite.Mal sehen was sie dazu sagen.

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Klar, Zeit ist Geld. Vergiss nicht zu sagen, dass sie die Grünschnittabgabekosten auch übernehmen müssen.

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Du darfst deinen Heckenschnitt natürlich nicht in einem fremden Garten entsorgen.

Du darfst auch nicht einfach so die Hecke in einem fremden Garten schneiden.

Schneidest du Hecke des fremden, leerstehenden Gartens aufgrund der Arbeitsstunden, dann wäre das Schneiden in Ordnung. Das Entsorgen über den Kompost (wenn vorhanden) sollte aber nur erfolgen, wenn der Heckenschnitt kleingehexelt ist. Ansonsten in Säcke füllen und zur Sammelstelle bringen.

Ich verschneide nur die Zweige die in meinen Garten gewachsen sind .Ich gehe nicht auf das fremdeGrundstück.

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@verreisterNutzer

Dann ist die Frage in wie weit diese Seite der Hecke nicht so wie so deine Aufgabe wäre.

In jedem Fall darfst du den Heckenschnitt nicht im Nachbarsgarten entsorgen.

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Du verursachst den Schnitt also musst Du auch für die Entsorgung sorgen und zwar nicht in Nachbars garten, sondern auf den Kompost oder wie das sonst im Garten-Verein geregelt ist