Fahrten - Neue Tipps
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1Fahrten zur vermieteten Immobilie dürfen als Werbungskosten in Anlage V angegeben werdenTipp von
rotebeerenrotebeeren
Fahrten zur vermieteten Immobilie dürfen als Werbungskosten in Anlage V, Zeile 48 der Steuererklärung angegeben werden. Ihr könnt hier 30 Cent pro...- Tipp-Ergänzungen:
- noch keine
- Themen:
- Immobilienbesitzer
- vermietete Immobilie
- Anlage V
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3Fahrten zur vermieteten Immobilie sind absetzbarTipp von
shannon36shannon36
Wenn ihr Eigentümer einer Immobilie seid und diese vermietet, könnt ihr Fahrten zur vermieteten Immobilie absetzen. Dabei könnt ihr Fahrten mit dem PKW...- Tipp-Ergänzungen:
- 2
- Themen:
- Fahrtkosten absetzen
- vermietete Immobilie
- Fahrten