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Zahnarzt muss für fehlerhafte Zahnfüllung oder Krone haften

Tipp von Iwanowitsch am 20.03.2009 um 7:28 Uhr

In bestimmten Fällen muß der Zahnarzt für qualittiv schlechte Arbeit haften, das nennt man Gewährleistungspflicht, die gilt 2 Jahre. Diesen wichtigen Tipp hatte ich hier gelesen: http://www.geld-magazin.de/lifestyle/gesundheit-wellness/gesundheit-wellness-einzelansicht/article/gewaehrleistungspflicht-gibt-es-auch-fuer-zahnersatz.html


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Tipp-Ergänzungen


zimmi09
ergänzt von zimmi09 on 20. März 2009 12:22
0x
Die Tippergänzung ist hilfreich? Dann klick mich!

ja und wenn die Krone nach drei Jahren kaputt geht dann hat man den Zonk. Meine Tipps findet ihr auf www.bonus-tipps.de


anonym
ergänzt von Cubaner on 24. März 2009 01:23
0x
Die Tippergänzung ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist im Prinzip richtig, aber Du musst dem ZA einen Fehler nachweisen. Die Tatsache, dass eine Füllung bricht oder von einer Krone Verblendung abplatzt, bedeutet nicht, dass Du Gewährleistungsansprüche geltend machen kannst. Der ZA hat viele Möglichkeiten, sich herauszureden, z. B. Biß auf Knochen, Brotrinde, Kiesel im Brot oder Verzehr von gebrannten Mandeln. Auch den Vorwurf mangelhafter Mundhygiene wirst Du widerlegen müssen. Gutachter neigen dazu, dem ZA recht zu geben, auch wenn eine prothetische Versorgung kompletter Murks ist. Kurzum es ist leider schwierig, sein Recht zu bekommen, wenn man für sein gutes Geld schlechte Arbeit erhalten hat.



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