In bestimmten Fällen muß der Zahnarzt für qualittiv schlechte Arbeit haften, das nennt man Gewährleistungspflicht, die gilt 2 Jahre. Diesen wichtigen Tipp hatte ich hier gelesen: http://www.geld-magazin.de/lifestyle/gesundheit-wellness/gesundheit-wellness-einzelansicht/article/gewaehrleistungspflicht-gibt-es-auch-fuer-zahnersatz.html

ja und wenn die Krone nach drei Jahren kaputt geht dann hat man den Zonk. Meine Tipps findet ihr auf www.bonus-tipps.de
Das ist im Prinzip richtig, aber Du musst dem ZA einen Fehler nachweisen. Die Tatsache, dass eine Füllung bricht oder von einer Krone Verblendung abplatzt, bedeutet nicht, dass Du Gewährleistungsansprüche geltend machen kannst. Der ZA hat viele Möglichkeiten, sich herauszureden, z. B. Biß auf Knochen, Brotrinde, Kiesel im Brot oder Verzehr von gebrannten Mandeln. Auch den Vorwurf mangelhafter Mundhygiene wirst Du widerlegen müssen. Gutachter neigen dazu, dem ZA recht zu geben, auch wenn eine prothetische Versorgung kompletter Murks ist. Kurzum es ist leider schwierig, sein Recht zu bekommen, wenn man für sein gutes Geld schlechte Arbeit erhalten hat.