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Wohn-Riester: Riesterförderung über einen Darlehensvertrag möglich.

Tipp von avernafan am 10.08.2009 um 16:55 Uhr

Seit kurzem existieren neue Regeln zum Wohn-Riester. Geregelt wird nun die zukünftige Förderung der selbstgenutzten Wohnimmobilie im Rahmen der Riester-Rente im neu beschlossenen Eigenheimrentengesetz (EigRentG). Dabei kann zukünftig die Riesterförderung sogar direkt in einen Darlehensvertrag bzw. einen Bausparvertrag fließen. Allerdings müssen auch der Darlehensvertrag und der Bausparvertrag die Riester-Zertifizierungskriterien erfüllen. Alle weiteren Details und möglichen Vertragsbestandteile beleuchtet der folgende Artikel mit den wichtigsten Regelungen und Änderungen zu Wohn-Riester. http://www.riester-rente-infoportal.de/wohn-riester.php


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