Aus Furcht vor Monopolklagen wird Microsoft die aus Windows Vista bekannten Funktionen zum Jugendschutz bei Windows 7 ausgliedern und separat zur Verfügung stellen:
Dies betrifft in erster Linie die Funktionen zum Jugendschutz, die unter dem Namen „Windows Live Parental Controls“ als eigenständiges Produkt zur Verfügung stehen sollen. Wie es der Name bereits andeutet, werden die ausgelagerten Funktionen unter der Windows Live-Flagge segeln. Der Software-Gigant aus Redmond will dadurch vermeiden, dass Unternehmen wegen Monopol-Mißbrauch oder Wettbewerbs-Verzerrung klagen: Bereits in der Vergangenheit musste Microsoft mit Updates Änderungen am Betriebssystem vornehmen, um etwa Anbietern alternativer Suchfunktionen die leichtere Integration zu ermöglichen. Eine ähnliche Klagewelle könnte über Microsoft hereinbrechen, wenn zahlreiche Funktionen in Windows 7 enthalten sind, die nicht zur Hauptaufgabe eines Betriebssystems gehören.
Windows 7 bietet also im Lieferumfang keinerlei Möglichkeiten mehr, das Surfverhalten der eigenen Kinder zu protokollieren und zu kontrollieren. Lediglich rudimentäre Schutzfunktionen sollen noch zur Verfügung stehen, bei deren Erstkonfiguration der Anwender jedoch auf den erweiterten Funktionsumfang von Windows Live Parental Controls aufmerksam gemacht werden soll. Dies teilte der Microsoft-Programmierer Boris Kogan in seinem Blog mit. Kogan erwähnt außerdem, dass Entwickler von Drittanbietern Schutz-Software entwerfen können, die sich ohne Probleme in die Systemsteuerung von Windows 7 integrieren lassen soll.
Quelle: Fachverlag für Computerwissen, Bonn, 21.07.2008