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Wiedereingliederung im Beruf

Tipp von Hexenkueche am 22.01.2009 um 13:54 Uhr

Wer nach schwerer bzw . langer Krankheit versuchen will wieder ins Berufsleben einzusteigen , nutzt meist die Wiedereingliederung der Krankenkassen . Hier hat der Betroffene auch Rechte , denn er kann die Länge der Wiedereingliederung , Uhrzeit , und welche Arbeiten er ausführen kann mitbestimmen . Eine Wiedereingliedrung kann auch abgelehnt werden , dadurch verliert man den Anspruch auf Krankengeld nicht ! Es wird vom Betroffenen , und vom Hausarzt eine Art Stundenplan ausgearbeitet . Hier ist ein Muster dieses Formulars

http://www.wende-verlag.de/dateien/2252.pdf


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