Wer nach schwerer bzw . langer Krankheit versuchen will wieder ins Berufsleben einzusteigen , nutzt meist die Wiedereingliederung der Krankenkassen . Hier hat der Betroffene auch Rechte , denn er kann die Länge der Wiedereingliederung , Uhrzeit , und welche Arbeiten er ausführen kann mitbestimmen . Eine Wiedereingliedrung kann auch abgelehnt werden , dadurch verliert man den Anspruch auf Krankengeld nicht ! Es wird vom Betroffenen , und vom Hausarzt eine Art Stundenplan ausgearbeitet . Hier ist ein Muster dieses Formulars
http://www.wende-verlag.de/dateien/2252.pdf