Jeder hat jeder das Recht auf freie Berufswahl. Jedoch werden Semester für Semester Abiturienten enttäuscht, bei denen es mit dem Wunschfach nicht geklappt hat.
Folgende Schritte sind notwendig, um per Gericht seine Ausbildung einzuklagen:
1. Eine fristgerechte Bewerbung an der Wunsch-Uni einreichen und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Verwaltungsgericht stellen.
2. Falls mehr freie Plätze als zugelassene Studenten vorhanden sind, müssen diese per Losverfahren von der Uni verteilt werden.
3. Falls Sie dennoch einen Ablehnungsbescheid erhalten, kommt es innerhalb eines Monats zu einem Klageverfahren.