Ohne Wissen seines Vaters hatte ein volljähriger Sohn über dessen PC 132 Musiktitel zum illegalen Download angeboten. Die Musikindustrie ging anwaltlich gegen die Urheberrechtsverstöße im Rahmen der Teilnahme an einer Tauschbörse vor. Die Anwaltskosten dafür betrugen € 3.000,-.
Laut Urteil des Landgerichts Magdeburg müssen Vater und Sohn gemeinsam diese Kosten erstatten. Auch wenn der Vater vom illegalen Treiben seines Sohnes keine Ahnung hatte und den Computer nicht selbst bedienen konnte, haftet er als Internetanschlussinhaber mit.
Ihm ist vorzuwerfen, dass er den illegalen Datentausch über seinen Internetzugang nicht verhindert hat. Dies wäre durch die Installation von Firewalls oder vergleichbaren Schutzprogrammen möglich gewesen. Dazu hätte der Mann auch fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen können (LG Magdeburg, Urteil vom 23. 3. 2010, Az. 7 O 2274/09).