Ein extremer Fall zwar, aber für Betroffene gleichwohl interessant: Ein mehr als 30 Jahre bei einer Gemeinde beschäftigter stellvertretender Amtsleiter hatte seinen Dienst-Computer mehr für private als für dienstliche Zwecke benutzt.
Als sein Arbeitgeber dahinter kam, hatte er bereits über einen Zeitraum von sieben Wochen in Erotik-Chat-Rooms gechattet und entsprechende Kontaktanfragen beantwortet. Bei rund 140 bis 180 E-Mails pro Tag kamen insgesamt 774 DIN A4-Seiten zusammen, was dann auch noch den dienstlichen Drucker beanspruchte.
Dieser E-Mail-Verkehr nahm den Mann so in Anspruch, dass er für seine Arbeit keinen Zeit mehr hatte. Als der Arbeitgeber dies entdeckte, kündigte er dem MItarbeiter fristlos, ohne ihn zuvor abgemahnt zu haben.
Im Prozess über die Kündigung vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen bescheinigten die Richter dem Mitarbeiter, dass er seine Arbeitspflicht ganz erheblich verletzt hatte. Da er durch den privaten Mail-Verkehr massive Arbeitsrückstände hatte auflaufen lassen und seinen eigentlichen Aufgaben nicht mehr nachkam, durfte ihm ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden (LAG Niedersachsen, Urteil vom 31. 5. 2010, Az. 12 Sa 875/09).