Oft lese ich hier, ob man jemanden der einem einen vermeintlichen Schaden zugefügt hat anzeigt werden kann, ab welchem Alter dies möglich ist und ob Anzeigen zurückgezogen werden können. Die Anzeige setzt keine Geschäftsfähigkeit voraus, keine strafbare Handlung und kann auch nicht zurückgezogen werden. Warum das so ist, ergibt sich schlicht und einfach aus der Tatsache, dass mit der Anzeige eine zur Ermittlung zuständige Stelle lediglich über einen Sachverhalt informiert wird, dem der Anzeigeerstatter strafrechtliche Relevanz beimisst. Die rechtliche Einordnung, daher muss man auch niemanden "wegen §§ XY" anzeigen und Prüfung , ob überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt ist Sache der Ermittlungsbehörden !
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dareldarel
Und es steht aber auch noch fest, dass die Ermittlungsbehörden (ob Polizei und/oder Staatsanwaltschaft) tätig werden müssen. Das ist deren Pflicht, der sie zwingend nachkommen müssen,
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colt1212colt1212
eine anzeige kann sehr wohl zurückgezogen werden. solange es kein offiziealdelikt ist, hast man 3 monate zeit, um die anzeige zurückzuziehen, daraufhin werden die ermittlungen eingestellt. wenn es aber ein offizialdelikt ist (z.b. körperverletzung, mord, etc.) kann man zwar die anzeige zurückzeiehn, aber die StA ermittelt dann trotzdem, weil ein öffentliches interesse besteht
Diesen Tipp
Das ist zum Teil richtig. Allerdings müssen sie bei Privatklagedelikten keine eigenen Ermittlungen anstellen. Siehe dazu § 374 StPO.