Läßt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Wartungs- und Kleinreperaturklausel im Mietvertrag Wartungsarbeiten an der Gastherme durchführen, kann er die hierfür gezahlten Beträge vom Vermieter erstattet verlangen. AG Köln: 214 C 527/03 WuM 2006 ,261
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