Eine Bloggerin beschimpfte eine Mitschülerin in einem Webblog unter anderem als „Punkbitch“ und „Assi“, ohne sie dabei allerdings namentlich zu nennen. Diese Beleidigungen störten den Klassenfrieden massiv, sodass die Schulleitung die Bloggerin teilweise von der Schule ausschloss.
Cybermobbing gegenüber Mitschülern stellt ein erhebliches Fehlverhalten dar, wenn wie hier die Grenzen zur Schmähkritik überschritten werden. Das Verhalten rechtfertigt Ordnungsmaßnahmen durch die Schulleitung. Allerdings ist der Schulausschluss unter Umständen unverhältnismäßig hart, beispielsweise wenn der Name der gemobbten Mitschülerin nicht preisgegeben wird und der Eintrag im Internet sofort nach seiner Entdeckung gelöscht wird (VGH Mannheim, Beschluss vom 12. 5. 2011, Az. 9 S 1056/11).
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