Die meisten Menschen sind der Meinung, dass man bei allen Rechtsstreiigkeiten einen Rechtsanwalt benötigt. Das ist nicht nur eine falsche, sondern auch eine ziemlich teure Ansicht. Es gibt tatsächlich Dinge, die sich nur mit Rechtsanwalt regeln lassen. Nämlich dann, wenn ein Anwalt zwingend vorgeschrieben ist. Dies ist bei fast allen Familienrechtsangelegenheiten, bei Zivilverfahren vor dem Landgericht und bei Fällen der „notwendigen Pflichtverteidigung“ (140 StPO ) der Fall. In den meisten Rechtsstreitigkeiten ist ein Rechtsanwalt aber entbehrlich. Man kann auch selbst Schreiben aufsetzen oder alleine vor Gericht erscheinen. In vielen Fällen geschieht dies auch.
Zivilrecht
Die meisten zivilrechtlichen Streitigkeiten entstehen dadurch, dass A von B Geld haben möchte. Oder dass die Hecke vom Nachbarn zu hoch geworden ist. Zwar gibt es immer wieder mal besondere Einzelfälle, die meisten Streitigkeiten sind aber schon hundertmal durch Gerichte entschieden worden und deshalb wird auch jeder deutsche Richter so entscheiden. Da kann man den besten Rechtsanwalt haben – der wird auch nur das beantragen können, was die Gesetze vorgeben. Manchmal ist es ratsam, sich – z.B. im Internet – einen kurzen Rat vom Anwalt für 10-50 € zu holen um sicher zu stellen, dass man im Recht ist. Dann kann man zunächst selbst seinen Prozeßgegner auffordern, Geld zu bezahlen oder etwas bestimmtes zu tun oder zu lassen. Weigert er sich trotzdem, kann man selbst zur Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts gehen und mit dem dortigen Rechtspfleger eine Klage formulieren oder selbst einen Mahnbescheid beantragen. Kosten ohne Anwalt: Unter 100,-€ Kosten mit Anwalt: 200-1000 € - oder auch mehr.
Strafrecht
Auch hier gilt: Wenn man unsicher ist, was einen erwartet, kann man einen Rechtsanwalt ausschließlich mit der Akteneinsicht beauftragen. Das kostet ca. 80,-€. Den Rest kann man in der Regel alleine machen. Bei schweren Taten bekommt man sowieso einen Pflichtverteidiger, bei kleineren Straftaten kostet ein Anwalt in den meisten Fällen mehr, als er nützt. Beispiel: Ohne Anwalt Geldstrafe 60 Tagessätze a 20,- Mit Anwalt 30 Tagessätze a 20,-€. Macht 300 gespart, aber über 500,- für den Anwalt. Nur, wenn man zu Unrecht angeklagt ist, sollte man wirklich einen Rechtsanwalt konsultieren, weil dann eine fundierte Verteidigung die Chancen auf einen Freispruch deutlich erhöhen kann.