Viele unseriöse Firmen wie Model-Agenturen, Hausaufgabendienste oder Softwareprogramme locken Jugendliche mit angeblich attraktiven Angeboten und ziehen diesen dann das Geld aus der Tasche. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun das Faltblatt "Erst durchblicken-dann klicken" herausgegeben, um hilfreiche Tipps im Umgang mit den dubiosen Geschäften zu geben. In manchen Fällen kann man dann von seinem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dies gilt insbesondere für Verträge, die von Minderjährigen abgeschlossen wurden und ohne Einverständnis der Eltern unwirksam sind.