Ich musste mich in eigener Sache letztens über dieses Thema informieren und bin über folgende wichtige Information gestolpert: Eine Gebäudehaftpflicht ist Bestandteil der Wohnnebenkosten und folglich umlagefähig. Das heißt, dass der Vermieter diese auch an den Mieter weitergeben und umlegen darf. Nachlesen könnt ihr dies in der Verordnung zur wohnwirtschaftlichen Berechnungen II.B.V. unter Punkt 13.