Manche Vermieter setzen in den Mietvertrag einen Satz rein, wonach sie in angemessenen Abständen und nach vorheriger Ankündigung die Wohnung inspizieren dürften. Das ist nicht zulässig! Vor Gericht bekam eine Mieterin, die gegen so eine Klausel geklagt hat, Recht (LG München II, Az.:12S1118/08). Nach Ansicht des Gerichts muss es ein Mieter nicht hinnehmen, dass der Vermieter ohne konkreten Anlass die Wohnung betritt. Bleibt abzuwarten, was alles unter 'konkreten Anlass' fallen könnte...