Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 21. Juli 2010 bestimmt, dass die Väter von nichtehelichen Kindern mit sofortiger Wirkung das Sorgerecht für ihr Kind bekommen können und damit die alte gesetzliche Regelung der Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber Vätern gekippt. Ein Gesetz dazu gibt es zur Zeit (September 2010) noch nicht, die Familiengerichte tun so, als wenn es sich bei dem Kind um ein eheliches Kind handelt.
Grundsätzlich geht es hier also um die Gleichstellung von unverheirateten Eltern gegenüber verheirateten Eltern. Die neue Regelung besagt nicht, daß Väter von nichtehelichen Kindern das alleinige Sorgerecht sozusagen hinterher geworfen kriegen, wenn sie nur einen solchen Antrag stellen.
Es git also jetzt die Verfahrensweise, wie sie schon immer bei ehelichen Kindern angewandt wurde: Der "Normalfall" soll das gemeinsame Sorgerecht sein. Nur dann, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben will und die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts nicht möglich ist, kann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden. Dabei geht es aber immer in erster Linie um das Wohl des Kindes, nicht um den Willen der Eltern. Es muß also schon bedeutende Anhaltspunkte geben, daß das Wohl des Kindes besser gewährleistet ist, wenn der eine Elternteil das Sorgerecht verliert und der andere Elternteil das Sorgerecht bekommt. Dabei sind auch die Folgen für das Kind zu berücksichtigen, die der Wechsel des Wohnortes, Bezugspersonen etc. haben würde. Wenn das Kind schon jahrelang alleine bei der Kindesmutter gelebt hat, ist also von einem "Sorgerechtswechsel" wohl eher nur bei einer akuten Kindeswohlgefährdung auszugehen.
Sorgerecht bedeutet nicht Umgangsrecht. Auch, wenn eines der Elternteile das alleinige Sorgerecht innehat, so steht dem anderen Elternteil trotzdem weiter ein uneingeschränktes Umgangsrecht zu.
Anzumerken ist noch, daß Anträge bezüglich des Sorgerechts vor dem Familiengericht gestellt werden. Dort herrscht Anwaltszwang. Geht es vor Gericht, bleibt beiden Elternteilen also nichts anderes übrig, als sich jeder einen Fachanwalt für Familienrecht zu suchen.
Das stimmt! Früher gab es den Anwaltszwang, der ist aber mittlerweile abgeschafft.