Die Abofallen-Betreiber der Firma Online Content Ltd. haben eine juristische Niederlage wegen unlauteren Wettbewerbs einstecken müssen. Mit einer Einstweiligen Verfügung (Az. 2-06 O 514/08) hat ihnen das Landgericht Frankfurt verboten, ohne einen leicht erkennbaren Kostenhinweis zur Teilnahme an ihrem Angebot fabrik-verkauf.de aufzurufen. Soweit bekannt, ist damit erstmals ein Anbieter ähnlicher Dienstleistungen gegen die Methoden der Abzocker vorgegangen.
Die Berliner Private Sale GmbH betreibt unter brands4friends.de eine kostenfrei nutzbare Verkaufsplattform für Restposten und Saisonware. (...) Private Sale monierte im Verfügungsantrag, dass der Nutzer sogar herunterscrollen musste, um den Kostenhinweis wahrnehmen zu können. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit in der Preisangabenverordnung. Die Anmeldeseite sei "bewusst so gestaltet". Dies sei im Sinne des Wettbewerbsrechts unlauter gegenüber den Konkurrenten.
Das LG Frankfurt sah es offenbar genauso und verpflichtete Online Content Ltd. am 16. September dazu, einen "eindeutig zuzuordnenden und leicht erkennbaren" Kostenhinweis anzubringen. Nach Angaben der Kanzlei Kalckreuth Rechtsanwälte, die Private Sale vertritt, hat Online Content Ltd., die vorgerichtlich vom einschlägig bekannten Rechtsanwalt Bernhard Syndikus vertreten wurde, bislang keinen Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt.» http://www.heise.de/newsticker/meldung/117914
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einen juristischen Etappensieg gegen den Abofallenbetreiber Online Service Ltd. erreicht. Das Landgericht Hanau entschied, dass das Unternehmen die Gewinne offenlegen muss, die es mit zahlreich aufgestellten Kostenfallen erzielt hat (Az. 9 O 551/08 und 1 O 569/08). (...) Das Gericht bewertete das Handeln des Unternehmens als vorsätzlich wettbewerbswidrig. Das Unternehmen versuchte in verschiedenen Internetauftritten den Eindruck zu erwecken, die Angebote seien kostenfrei und verlangte eine Eingabe der persönlichen Daten. Im Kleingedruckten versteckte sich jedoch ein Kostenhinweis, mindestens 59 Euro sollte der Kunde für ein Abonnement der Webseite berappen. » http://www.heise.de/newsticker/meldung/117836
Historie » http://www.gutefrage.net/forum/thread/14965/abzockwebsites---lg-hanau-urteil-vom-07-12-2007

Auch das ist amtlich
Keine Zahlungspflicht bei Nachbarschaft24.net