In einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wurde entschieden, dass ein Selbstständiger (Gewerbetreibender oder Freiberufler) keine separaten Gebühren für seinen PC bezahlen muss. Begründet wurde es mit dem, was einem der gesunde Menschenverstand schon lange sagt: der Computer wird nicht üblicherweise dazu benutzt, um Radio zu hören oder Fernsehen zu empfangen- dazu hat man separate Geräte. Vielmehr ist für jeden Selbstständigen ein Computer mit Internetzugang schon deshalb nötig, weil man die Steuererklärungen nur noch auf diesem Weg ans Finanzamt übermitteln kann.Da es außerdem überhaupt keine PCs mehr gibt, die nicht internetfähig sind, kann man daraus nicht schließen, dass für jeden PC Gebühren zu zahlen seinen. Hier nochmal Näheres dazu: http://www.silicon.de/cio/wirtschaft-politik/0,39038992,39194650,00/urteil+keine+gez_gebuehr+fuer+computer+mit+webanschluss.htm