Eine Frau parkte ihren Pkw immer wieder auf einer Privatstraße und blockierte dadurch die Garagenzufahrt ihres Nachbarn. Auf dessen wiederholte Bitte, den Wagen anderswo abzustellen, reagierte sie nicht. Bequemlichkeit ging vor Einsicht. Sie wolle direkt vor ihrem Hauseingang parken. Der Nachbar solle klingeln, dann fahre sie ihr Fahrzeug weg.
So kam es, wie es kommen musste: Als die Frau sich weigerte, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ging die Sache vor Gericht. Das Amtsgericht München schrieb ihr ins Stammbuch, wer ständig die Garage seines Nachbarn zuparkt, kann mit Erfolg auf Unterlassung verklagt werden.
Für den „Wiederholungstäter“ wird es richtig teuer. Ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro kann das unerlaubte Parken dann kosten, ersatzweise bis zu sechs Monate Haft (AG München, Urteil vom 22. 12. 2009, Az. 241 C 7703/09).