Wer umzieht und sein KfZ-Kennzeichen behalten will, kann das ab sofort tun. Eine Neueregelung der Zulassungsverordnung sieht vor, dass beim Wohnortwechsel das Kennzeichen beibehalten werden darf. Einzige Bedingung: Der neue Wohnort muss im gleichen Bundesland liegen. So kann man zum Teil auch bares Geld sparen, denn die höhe der Vericherungsprämie ist oft von Ort zu Ort unterschiedlich.

Immer bei der neuen Zulassungsbehoerde nachfragen, da die Regelung noch nicht einheitlich gehandhabt wird! Manchmal funktioniert es sogar bei Umzug in ein anderes Bundesland.