Wenn Eltern oder Großelternselbst nicht mehr Auto fahren möchten, dann können sie ihre Schadenfreiheitsklasse an die Kinder oder Enkel per Unterschrift unwiderruflich übertragen. Allerdings kann der Fahranfänger nur so viele Schadenfreiheitsklassen erhalten, wie er selbst aufgrund der Dauer des Führerscheinbesitzes hätte erfahren können. Achtung, nicht alle Gesellschaften akzeptieren den Übertrag.
Prinzipiell ist das völlig richtig. Fahranfänger stehen ja erst am Beginn ihrer Fahrpraxis, demnach können sie jedoch nur kaum profitieren. Wer erst zwei Jahre den Führerschein besitzt, kann dann auch nur die SF-Klasse 2 bekommen, kein enormer Gewinn, wenn man bedenkt, dass die Eltern oder Großeltern vielleicht schon in der SF-Klasse 25 ihr Auto versichert haben. Wie Du auf http://www.kfz-versicherungen.cc/schadenfreiheitsklasse-uebertragen.html siehst, muss auch noch das Tarifmerkmal stimmen: Ist ein Alleinfahrer-Rabatt vermerkt, dann hätte auch nie jemand anderes mit dem Auto fahren können. Wenn die Eltern/Großeltern ihren Kiddies das Auto zur Verfügung stellen (bzw. eben die Versicherung), dann ist das meist der billigere Weg, wenn sie schon in hohen SF-Klassen (also bspw. SF-Klasse 25) sind.