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Überspannungsschäden müssen ausdrücklich mitversichert sein!

Tipp von taumeltraum am 14.07.2009 um 22:37 Uhr

In der Wohngebäudeversicherung oder Hausratsversicherung sind Blitzschläge eigentlich mitversichert. Nicht aber die indirekten Schäden, die ein Blitzschlag durch Überspannung des Stromnetzes verursacht. Vor allem Fernseher oder Computer werden dann meistens nicht ersetzt. Deshalb sollte man darauf achten, dass Überspannungsschäden auf jeden Fall in der Versicherung enthalten sind.


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