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Übergangsregelung Mini-Job / Midi-Job wegen Erhöhung Mini-Job-Grenze ab 2013

Tipp von plus33 plus33

Wer bisher in einem Midi-Job war und zwischen 400 und 450 Euro verdient, bleibt auch weiterhin versicherungspflichtig, wenn sich das Einkommen nicht verändert.

Die Mini-Job Grenze wird ab 1.1.2013 auf 450 Euro angehoben und damit würden all jene, die sich mit einem Einkommen zwischen 400 und 450 Euro bisher in der Midi-Job-Zone befanden, in den Mini-Job-Bereich fallen. Damit wären sie normal aus der Versicherungspflicht raus und hätten beispielsweise keinen Krankversicherungsschutz mehr.

Doch dem ist nicht so. Bis Ende 2014 gelten die bisherigen Regelungen der Gleitzone für bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse (!) unverändert weiter, auch wenn das Einkommen keine 450 Euro erreicht.

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