ch wusste es zwar nicht, aber offenbar gibt’s Berufsstände, die bei der Riester-Rente nicht gefördert werden (z.b. Unternehmer, freiwiliig gesetzlich Rentenversicherte). Die können aber trotzdem auf Umwegen in Genuss der Riester-Förderung kommen, nämlich wenn ihr Ehepartner eine geförderte Person ist.