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Thema Renovieren und Recht.Urteil des BGH: Kostenerstattung für zu Unrecht durchgeführte Renovierung

Tipp von faustus08 am 29.05.2009 um 15:45 Uhr

Der Mieter hat bei einer unwirksamen Endrenovierungsklausel einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Vermieter, wenn er im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Vertragsklausel vor dem Auszug Schönheitsreparaturen ausgeführt hat. Alles relevante zum aktuellen Urteil unter: http://www.deubner-recht.de/news/newsdetail2.php?newsid=2278803&folderid=195354&newsletter=Recht%2F2009%2F21%2FKostenerstattungfuerzuUnrechtdurchgefuehrte_Renovierungsarbeiten


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