Der Mieter hat bei einer unwirksamen Endrenovierungsklausel einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Vermieter, wenn er im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Vertragsklausel vor dem Auszug Schönheitsreparaturen ausgeführt hat. Alles relevante zum aktuellen Urteil unter: http://www.deubner-recht.de/news/newsdetail2.php?newsid=2278803&folderid=195354&newsletter=Recht%2F2009%2F21%2FKostenerstattungfuerzuUnrechtdurchgefuehrte_Renovierungsarbeiten