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Tarifcheck für günstige Kfz-Versicherung

Tipp von moorhuhn54 am 18.10.2008 um 15:59 Uhr

Angeblich lassen sich mit einem Tarifcheck zur Kfz-Versicherung in manchen Fällen bis zu 50% der Beiträge sparen, weil die einzelnen Versicherungen so verschiedene Konditionenn haben. Hier kann man nachschauen, welche Versicherungen für einen sleber zu den günstigsten gehören: http://www.aspect-online.de/versicherungen/kfz-versicherung/


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Sparen x 650 Versicherung x 305 Kfz-Versicherung x 32 Tarifcheck x 1

Tipp-Ergänzungen


anonym
ergänzt von phillip23 on 11. November 2009 21:06
2x
Die Tippergänzung ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine wirklich gute und vor allem preisgünstige KFZ Versicherung findest Du am besten mit einem unabhängigen Vergleich der Gesellschaften.

Achtung: Stichtag für KFZ Wechsel ist der 30. Nov. Bis dahin muss der alte Vertrag gekündigt sein. Also schnell vergleichen, wechseln und sparen!

Mein Tipp: Vergleiche hier: http://www.finanzter.de/autoversicherung.html Die sind 100% unabhängig und haben den besten online Rechner:

  • Vergleich aus über 140 Gesellschaften
  • Einfacher Wechselservice inkl. Vorlage für die Kündigung
  • 14 Tage einfaches Stornorecht per Mail
  • Bis zu 500 Eur pro Jahr sparen. Super!
  • 100% kostenfrei!
  • Ausserdem kannst Du Dir gleich das

Kündigungsschreiben auf der Site downloaden. So gehts doppelt schnell.

Hinweis: Auch nach dem Stichtag besteht meißt ein Sonderkündigungsrecht. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich bei

* Beitragserhoehungen
* einem Fahrzeugwechsel
* einem Schadensfall.

Beitragserhöhungen erfolgen meist zum Jahresende. Da meist das Schreiben der Versicherung erst im November, Dezember oder gar erst im Januar dem Versicherungsnehmer zugestellt wird, ergibt sich daraus ein Sonderkündigungrecht. Daher kann man auch meißt nach dem Stichtag noch wechseln! Ab erhalt der Prämienerhöhung bleibt wiederum ein Monat Zeit, um die Versicherung zu kündigen. Wenn man das Fahrzeug wechselt kann man ohne Einschränkung zu einem anderen Versicherer wechseln. Eine Anmeldung bei einer neuen Versicherung gilt automatisch als Kündigung der bestehenden Police. Im Schadensfall haben beide Vertragsparteien, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherungsgesellschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht. Kündigt der Versicherungsnehmer wird die Jahresprämie nicht zurück erstattet. Im umgekehrten Fall bekommt der Versicherungsnehmer die anteilige Jahresprämie zurück.


anonym
ergänzt von zaphood on 11. November 2009 21:11
1x
Die Tippergänzung ist hilfreich? Dann klick mich!

Achtung: Stichtag für KFZ Wechsel ist der 30. Nov. Bis dahin muss der alte Vertrag gekündigt sein. Also schnell vergleichen, wechseln und sparen!

Mein Tipp: Vergleiche hier: http://www.finanzter.de/autoversicherung.html Die sind 100% unabhängig und haben den besten online Rechner:

  • Vergleich aus über 140 Gesellschaften
  • Einfacher Wechselservice inkl. Vorlage für die Kündigung
  • 14 Tage einfaches Stornorecht per Mail
  • Bis zu 500 Eur pro Jahr sparen. Super!
  • 100% kostenfrei!
  • Ausserdem kannst Du Dir gleich das

Kündigungsschreiben auf der Site downloaden. So gehts doppelt schnell.

Tipp: Auch nach dem Stichtag besteht meißt ein Sonderkündigungsrecht. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich bei

* Beitragserhoehungen
* einem Fahrzeugwechsel
* einem Schadensfall.

Beitragserhöhungen erfolgen meist zum Jahresende. Da meist das Schreiben der Versicherung erst im November, Dezember oder gar erst im Januar dem Versicherungsnehmer zugestellt wird, ergibt sich daraus ein Sonderkündigungrecht. Daher kann man auch meißt nach dem Stichtag noch wechseln! Ab erhalt der Prämienerhöhung bleibt wiederum ein Monat Zeit, um die Versicherung zu kündigen. Wenn man das Fahrzeug wechselt kann man ohne Einschränkung zu einem anderen Versicherer wechseln. Eine Anmeldung bei einer neuen Versicherung gilt automatisch als Kündigung der bestehenden Police. Im Schadensfall haben beide Vertragsparteien, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherungsgesellschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht. Kündigt der Versicherungsnehmer wird die Jahresprämie nicht zurück erstattet. Im umgekehrten Fall bekommt der Versicherungsnehmer die anteilige Jahresprämie zurück.



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