Ein Freund hatte neulich das Problem, dass er keinen Urlaub wegen eines anstehenden Umzugs bekommen hat. Daraufhin hatte er sich schlau gemacht, ob denn nicht entsprechende gesetzliche Regelungen vorhanden seien, die in einem solchen Sonderfall einen Anspruch auf Urlaub gewähren. Leider ist man bei diesem Anliegen auf die Kulanz des Arbeitgebers oder jeweilige (Tarif)vertragliche Vereinbarungen angewiesen. Ansonsten gibt es keine Möglichkeit. Insofern empfiehlt es sich, bereits früh die ganze Situation mit dem Chef abzuklären und zu versuchen, eine für beide Seiten verträgliche Lösung zu finden.