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Sechs Wochen Zeit für Widerruf einer illegalen Lastschrift? Falsch!!!

Tipp von 1hoss43 am 31.12.2008 um 15:30 Uhr

Wer einer illegalen Abbuchung von seinem Konto widersprechen will, hat dafür sechs Wochen Zeit. Heißt es immer wieder in Medienberichten. Gerade in der Diskussion um Datenmissbrauch und Klau von Kontodaten. Auch kluge Blogger oder vermeintliche “Foren-Experten” bemühen immer regelmäßig jene ominöse Sechs-Wochen-Frist, die man einhalten müsse, um betrügerischen Lastschriften Einhalt zu gebieten.

Dumm nur: Die Behauptung ist falsch. Die Medienberichte sind falsch. Und die entsprechenden Behauptungen selbsternannter Foren-Experten zur Sechs-Wochen-Frist sind ebenfalls falsch.

Richtig ist:

Wer eine unerlaubte Abbuchung von seinem Konto entdeckt, kann dieser auch nach Jahren noch widersprechen.

Ganz einfach: Wenn man bei der Kontrolle seines Kontostandes entdeckt, dass jemand unerlaubt per Lastschrift Geld abgebucht hat, kann man dieser widersprechen. Und zwar zeitlich nahezu unbegrenzt. Das hat auch Deutschlands oberstes Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), so entschieden:

“Die Möglichkeit des Schuldners zum Widerspruch gegen Belastungen seines Kontos aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist nicht befristet und endet erst durch Genehmigung gegenüber der Zahlstelle.”

stellte der BGH-Senat mit Urteil vom 06.06.2000 (Az. XI ZR 258/99) fest.

Oder umgekehrt: Lastschriften sind so lange vorläufig, bis sie vom Betroffenen genehmigt wurden. Wenn derjenige nicht genehmigt, sondern sogar widerspricht, ist es Essig mit der Abbuchung. Dann muss das Geld zurück. Und damit kommen wir auch gleich zum zweiten Merksatz:

Schweigen ist im Recht keine Genehmigung.

Wenn irgendjemand mit einer illegalen Lastschrift bei mir Geld abbucht und ich sage nichts dazu (weil ich es nicht weiß, nicht bemerke o.ä.) heißt das nicht, dass sich der Geld-Dienbstahl irgendwann quasi von selbst legalisiert und ich das Geld los bin. Nein. Bis zur Verjährung (nach drei Jahren) kann ich der illegalen Abbuchung wiedersprechen und mein Geld von der Bank zurückfordern . Und das muss dann auch klappen.

Sechs Wochen Frist? Manchmal…

Die Sechs-Wochen-Frist zum Widerspruch gilt nur in einem Fall: Wenn ich jemandem eine Einzugsermächtigung erteilt habe und dann der Bankabschluss erfolgt, habe ich noch sechs Wochen Zeit, eben jener Lastschrift zu widersprechen. Sonst wird sie gültig.

Eigentlich wirklich alles ganz einfach. Aber leider auch eine Parade-Beispiel dafür, wie sich Urban Legends im Web halten…

Quelle: http://www.augsblog.de/2008/12/08/sechs-wochen-zeit-fuer-widerruf-einer-illegalen-lastschrift-falsch/


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Bank x 139 Widerruf x 2 Lastschrift x 2

Tipp-Ergänzungen



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