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Schwerbehinderte sind unter Umständen von der KFZ-Steuer befreit

Tipp von Mehlauge am 25.07.2008 um 16:10 Uhr

Menschen mit Behinderung, die ein Auto haben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der KFZ-Steuer befreien lassen. Bedingung dafür ist allerdings ein Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Aufdruck. Auf dem Ausweis müssen die Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „aG“ enthalten. Informationen zu den Merkzeichen finden sich übrigens auch im Internet unter http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html .


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Tipp-Ergänzungen


anonym
ergänzt von Posy48 on 12. November 2008 01:20
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Bei H, Bl oder aG entspricht das einer mdE von 100% und man ist völlig befreit von der Kfz-Steuer und hat gleichzeitig Anspruch auf einen Ausweis der zum Parken auf einen Schwerbehindertenparkplatz erlaubt. Ab 50 % mdE sind nur 50% der Kfz.Steuer zu entrichten. Allerdings entfällt dann die Freifart im öffentlichen Verkehr ( Bahn und Bus),man muß sich dann entscheiden, was man will, entweder oder

Kommentar von Drachentoeter am 16. März 2009 08:08

Du bringst da etwas durchinander, die Merkzeichen H, Bl oder aG sagen direkt nichts über den GdB aus. Die MdE wiederum hat nicht direkt etwas mit den GdB zu tun das eine ist der Grad der Behinderung das andere die Minderung der Erwerbfähigkeit ein GdB von 100 muss noch lange keine MdE von 100% entsprechen, im gegenteil es kann sogar sein das man mit eine GdB von 100 voll erwerbsfähig ist.



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