Die unbefugte Nutzung ungesicherter Funknetzwerke gilt seit einer Gerichtsentscheidung seit kurzem als strafbar. Das Amtsgericht Wuppertal begründet dies folgendermaßen: Grund1: Das unerlaubte Eindringen in fremde WLAN-Netzwerke ermöglicht ein strafbares Abhören von Nachrichten, die nicht für die Allgemeinheit bestimmt seind. Grund 2: Weil eine IP-Adresse stets dem Anschlussinhaber zugeordnet werden kann, hat sich der Angeklagte unbefugt personenbezogene Daten verschafft und gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Fazit: SCHWARZSURFEN IST STRAFBAR!