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Schwarzsurfen ist strafbar!

Tipp von anneliese1955 am 04.07.2008 um 9:28 Uhr

Die unbefugte Nutzung ungesicherter Funknetzwerke gilt seit einer Gerichtsentscheidung seit kurzem als strafbar. Das Amtsgericht Wuppertal begründet dies folgendermaßen: Grund1: Das unerlaubte Eindringen in fremde WLAN-Netzwerke ermöglicht ein strafbares Abhören von Nachrichten, die nicht für die Allgemeinheit bestimmt seind. Grund 2: Weil eine IP-Adresse stets dem Anschlussinhaber zugeordnet werden kann, hat sich der Angeklagte unbefugt personenbezogene Daten verschafft und gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Fazit: SCHWARZSURFEN IST STRAFBAR!


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Tipp-Ergänzungen


anonym
ergänzt von Felko on 6. Juli 2008 00:01
0x
Die Tippergänzung ist hilfreich? Dann klick mich!

Bitte wenn dann "WLA-Netzwerke" oder "WLAN" bzw. "WLANs"



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