Eine Frau schloss einen Fitnessvertrag mit 24-monatiger Laufzeit ab. Als sie vier Monate später schwanger wurde, kündigte sie den Vertrag. Sie könne das Angebot des Studios aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht weiter nutzen. Der Betreiber des Fitnessstudios bestand jedoch auf die Erfüllung des Vertrages und forderte die ausstehenden Mitgliedsbeiträge ein.
Das Amtsgericht München sah die außerordentliche Kündigung jedoch als gerechtfertigt an. Wird eine Frau schwanger, darf sie ihren Fitnessstudio-Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen. Zwar ist eine Schwangerschaft keine Krankheit. Doch im Einzelfall kann es einer Schwangeren subjektiv unzumutbar sein, am Vertrag festzuhalten (z. B. empfindet sie es als psychisch oder physisch belastend, weiterhin sportlich aktiv zu sein). Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie aus medizinischer Sicht weiterhin Sport treiben darf oder nicht (AG München, Urteil vom 9. 6. 2010, Az. 251 C 26718/09).