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Schutz beim Datenhandel: Beim Vertragsabschluss dem Verkauf der eigenen Daten widersprechen

Tipp von anneliese1955 am 09.10.2008 um 10:47 Uhr

Bei einem Vertragsabschluss mit Finanz-, Versandhaus-, Telekommunikations- und anderen Firmen sollte man der Nutzung und dem Verkauf der eigenen Daten widersprechen. Das geht oft einfach durch einen Vermerk im Vertrag. Man kann den Widerspruch auch nachholen. Einen Musterbrief kann man auf der Homepage der Verbraucherzentrale einsehen. www.verbraucherzentrale.de->Aktuelles


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Tipp-Ergänzungen


Viala
ergänzt von Viala on 9. Oktober 2008 11:34
1x
Die Tippergänzung ist hilfreich? Dann klick mich!

Hilft leider nur bei denen, die sich ans Gesetz halten


anonym
ergänzt von Plumbum on 9. Oktober 2008 13:44
1x
Die Tippergänzung ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Musterbriefe sind sehr hilfreich.



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