Versicherungsdeutsch ist nicht immer einfach zu verstehen. Gerade bei Anträgen auf Personenversicherungen kommt man um einige Fachwörter nicht herum. Das steckt hinter den Begriffen:
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag ab und ist damit der Inhaber der Versicherung. Er erhält den Versicherungsschein. Alle Rechte und Pflichten des Vertrags liegen bei ihm. So ist er zum Beispiel für die Beitragszahlung verantwortlich.
Beitragszahler
Der Versicherungsnehmer ist zur Beitragszahlung verpflichtet, muss aber nicht unbedingt selbst zahlen. Dies kann auch eine andere Person übernehmen. Sichert sich ein Auszubildender beispielsweise gegen Berufsunfähigkeit ab, können auch die Eltern seine Beiträge übernehmen.
Versicherte Person
Versicherungsschutz erhält immer die vertraglich vereinbarte versicherte Person. Diese kann gleichzeitig der Versicherungsnehmer sein. Aber auch Dritte können als versicherte Person eingesetzt werden, zum Beispiel wenn eine Mutter eine Unfallversicherung für ihre Kinder abschließt.
Bezugsberechtigter
Das Bezugsrecht spielt bei Lebens- und Unfallversicherungen eine Rolle. Wer bezugsberechtigt ist und im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung erhält, entscheidet der Versicherungsnehmer. Natürlich kann auch er selbst bezugsberechtigt sein.
Der Experten-Tipp
Beim Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung muss man besonders aufmerksam sein. Damit die Versicherungssumme im Todesfall nicht unter die Erbschaftssteuerpflicht fällt, sollten Paare ihren Risikoschutz über Kreuz abschließen. Wenn ein Mann beispielsweise seine Familie absichern möchte, sollte er die versicherte Person sein. Seine Frau ist dementsprechend die Versicherungsnehmerin, die Bezugsberechtigte und gleichzeitig auch die Beitragszahlerin.