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Schlichtungsstellen helfen bei außergerichtlicher Prüfung durch falsche Beratung seitens der Bank

Tipp von oldtimer30 am 28.11.2008 um 16:43 Uhr

Wenn ihr Euch von eurer Bank falsch beraten fühlt und Schadensersatz einfordert, könnt ihr eine so genannte Schlichtungsstelle zwischenschalten. Wenn ihr schriftliche Beweise habt, lohnt es sich, die Schlichtungsstelle eurer Bank um außergerichtliche Prüfung zu bitten. Dafür benötigt ihr keinen Anwalt, das Verfahren ist kostenfrei und die Verjährung während dieser Zeit ausgesetzt.. Es besteht anschließend immer noch die Möglichkeit zur Klage, wenn ihr mit dem Ergebnis nicht einverstanden seid.


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