Gute Nachrichten für Kunden der Fluggesellschaft Ryanair mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die in Deutschland abfliegen oder landen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes muss Ryanair seine Bezahlpraxis ändern: Zusatzgebühren für die Kartenzahlung von Flugtickes oder Sondergebühren sind unzulässig.
Bislang wurden dem Flugreisenden für den Ticketkauf per Kreditkarte Gebühren in Höhe von 4 Euro in Rechnung gestellt. Damit ist jetzt Schluss. Ryanair darf in Deutschland keine Gebühren für Kartenzahlungen mehr erheben. Die Buchung muss kostenlos möglich sein.
Weiterhin zulässig bleibt allerdings die Praxis, Barzahlung an Flughäfen auzuschließen, weil eine Barzahlung von Online-Tickets für alle Beteiligten mit erheblichem Aufwand verbunden ist (BGH, Urteil vom 20. 5. 2010, Xa ZR 68/09).
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