gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Hint_give_own_hint

Keinbild

Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei Arbeiten am Trinkwasseranschluss

Tipp von walterhalter am 11.04.2009 um 9:42 Uhr

Diesen Tipp habe ich aktuell aus meiner Tageszeitung. Darin steht, dass Hauseigentümer, die ab August 2000 Arbeiten am Trinkwasseranschluss vornehmen ließen, eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer erhalten, wenn sie die volle Mehrwertsteuer gezahlt haben. Ein Gericht hat entschieden, dass für die Arbeiten ein Mehrwertsteuersatz von 7 % rechtens ist. Die Differenz könnt ihr also rückfordern, wenn ihr einen Neuanschluss, Reparaturen oder Auswechselungen vorgenommen habt. In diesem Fall könnt ihr euch an euren Wasserversorgungsbetrieb wenden und das Geld zurückfordern.


Rss_k Alle Tipps von walterhalter abonnieren



Weitere Tipps zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (1329)
Recht (552)
Haus (105)
Hint_give_supplement    Related_hints

Tipp-Ergänzungen


Wolfi0410
ergänzt von Wolfi0410 on 11. April 2009 13:36
1x
Die Tippergänzung ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja und weil ich das vorgestern auch gerade erfahren habe und bereits Massnahmen ergriffen habe noch der kleine Hinweis: Rechnung kopieren und formloses Schreiben aufsetzen mit Hinweis auf das Gerichtsurteil die Mehrwertsteuerdifferenz zurück fordern.
War bei unserem Versorger problemlos, die wussten schon von dem Urteil.
In der Tageszeitung steht ja meistens welche Gericht das Urteil gefällt hat und das Aktenzeichen. Vielleicht kann der Tippgeber das noch nachtragen. Ich hab´s leider von einem Bekannten erfahren und somit kein Aktenzeichen.


Lynx77
ergänzt von Lynx77 on 29. Juli 2009 15:04
1x
Die Tippergänzung ist hilfreich? Dann klick mich!

Das gilt neben Wasserhausanschlüssen und reparaturen daran auch für Wasserversorgungsbeitäge, die in diesem Zeitraum angefallen sind.



Verwandte Tipps


Mehr verwandte Tipps

    Haushaltnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen

    Unfall mit Beitragsrückgewähr vermeiden

    Verschiedene Online-Steuerratgeber



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.