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Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei Arbeiten am Trinkwasseranschluss

Tipp von walterhalter walterhalter

Diesen Tipp habe ich aktuell aus meiner Tageszeitung. Darin steht, dass Hauseigentümer, die ab August 2000 Arbeiten am Trinkwasseranschluss vornehmen ließen, eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer erhalten, wenn sie die volle Mehrwertsteuer gezahlt haben. Ein Gericht hat entschieden, dass für die Arbeiten ein Mehrwertsteuersatz von 7 % rechtens ist. Die Differenz könnt ihr also rückfordern, wenn ihr einen Neuanschluss, Reparaturen oder Auswechselungen vorgenommen habt. In diesem Fall könnt ihr euch an euren Wasserversorgungsbetrieb wenden und das Geld zurückfordern.

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Tipp-Ergänzungen (2)

  • 1
    Tipp-Ergänzung Wolfi0410 Wolfi0410

    Ja und weil ich das vorgestern auch gerade erfahren habe und bereits Massnahmen ergriffen habe noch der kleine Hinweis: Rechnung kopieren und formloses Schreiben aufsetzen mit Hinweis auf das Gerichtsurteil die Mehrwertsteuerdifferenz zurück fordern.
    War bei unserem Versorger problemlos, die wussten schon von dem Urteil.
    In der Tageszeitung steht ja meistens welche Gericht das Urteil gefällt hat und das Aktenzeichen. Vielleicht kann der Tippgeber das noch nachtragen. Ich hab´s leider von einem Bekannten erfahren und somit kein Aktenzeichen.

  • 1
    Tipp-Ergänzung Lynx77 Lynx77

    Das gilt neben Wasserhausanschlüssen und reparaturen daran auch für Wasserversorgungsbeitäge, die in diesem Zeitraum angefallen sind.

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