Betriebliche Altersvorsorge mit Riester - nicht zu empfehlen:
Da eine Betriebsrente nicht nur steuerpflichtig, sondern auch sozialversicherungspflichtig ist, müssen für in die BAV geflossene Zulagen incl. der hieraus entstandene Zinsen/Erträge ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden!
Da die Riester-Rente zwar steuerpflichtig, aber - nach derzeitigem Recht - sozialabgabenfrei ist, sollte die Riester-Förderung sinnvollerweise in einem vollkommen unabhängigen, privaten Vertrag genutzt werden.