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Riester-Förderung sinnvoll mitnehmen!

Tipp von pflvb am 22.11.2008 um 10:11 Uhr

Viele Anbieter - viele Produkte - viele Durchführungswege - immer noch viel Verunsicherung. Das muß nicht sein!

Wohnförderung - die neueste Kreation - ist allerdings nicht zu empfehlen:

Fakt ist, dass ab 2009 die Riester-Zulage auch in die Baufinanzierung fließen darf, wenn die Verträge der Fördergesetzgebung entsprechen. Jeder Riester-Beitrag samt Zulagen wird gleichfalls in ein "fiktives Konto" bei den Finanzbehörden gespeichert und dort mit jährlich 2,5% "verzinst". Wird die "Rente" nun fällig, fließen keine Gelder auf mein Konto - dafür hab' ich ja nun mietfreies Wohnen im Eigenheim. Diese fiktive Rente wird allerdings normal versteuert - und das bis zum 85. Lebensjahr.

Was passiert im Erbfall, wenn der Rentner das 85. Lj. nicht erlebt? Der Ehepartner darf die Steuer bis zu dessen 85. Lj. weiterzahlen...

Was passiert, wenn der Ehepartner schon vorher ging und nun die Kinder als Erben die - riestergeförderte - Immobilie von Todes wegen erwerben? Was passiert, wenn z.B. wegen Trennung die riestergeförderte Immobilie vor dem Rentenbeginn verkauft werden muß? Was passiert, wenn vor dem Rentenbeginn mangels Zahlungsunfähigkeit die riestergeförderte Immobilie zwangsversteigert werden muß?

Da nach aktueller Gesetzgebung in den letztgenannten Fällen die Zulagen und eventuelle Steuervorteile immer zurückgezahlt werden müssen - würde hier ein Loch aufgerissen werden, über dessen Tragweite man sich offensichtlich noch nicht im Klaren ist!

Die Riester-Förderung sollte daher sinnvollerweise in einem vollkommen unabhängigen, privaten Vertrag genutzt werden.


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